Unsere Leistungen:
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen,
- Relevanzprüfungen z.B. für Gebäudesanierungen,
- faunistische Kartierungen (z.B. Fledermäuse, Reptilien, Vögel und weitere Tiergruppen),
- Planung von Artenschutzmaßnahmen,
- ökologische Baubegleitung zum Artenschutz,
- Fachbeiträge zur Umweltverträglichkeitsstudie für die Schutzgüter Flora und Fauna
- FFH-Vorprüfungen und FFH-Verträglichkeitsstudien.
Vor zahlreichen Baumaßnahmen fordert das Naturschutzrecht Untersuchungen über die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Umwelt, bspw. im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie oder einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung. Dabei wird erhoben, welche Tiere, Pflanzen und Lebensräume vorliegen und welche Beeinträchtigungen auftreten können. Im nächsten Schritt werden ggf. Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Gefährdungen der geschützten Tier- und Pflanzenarten dargestellt. Je nach Betroffenheit können außerdem Ausgleichsmaßnahmen notwendig sein, die geplante Eingriffe kompensieren und somit Bauvorhaben ermöglichen können.
Die Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) beruht auf neueren, europäischen Bestimmungen, nach denen für bestimmte Tier- und Pflanzenarten ein besonderer Schutz gilt, bspw. für Arten auf der Roten Liste. Je nach Beschaffenheit eines Bauvorhabens und entsprechendem Gefährdungspotential fordern die Naturschutzbehörden teilweise die Durchführung einer saP, worin die Betroffenheit speziell dieser Arten geprüft wird. Wir ermitteln dafür die betroffenen Tier- und Pflanzenarten, kartieren die Bestände und erarbeiten ggf. Schutz- und Ausgleichs-Maßnahmen (CEF und FCS). Anschließend können die Verbotstatbestände unter Berücksichtigung dieser geplanten Maßnahmen gemäß §44 Bundesnaturschutzgesetz ermittelt und ggf. eine Ausnahmegenehmigung von den Verboten beantragt werden.
Im Rahmen von Relevanzprüfungen kann außerdem auch nur mit einer Abschätzung des Habitatpotentials für geschützte Arten die artenschutzrechtliche Relevanz eines Bauvorhabens ermittelt werden. Dies ist ganzjährig möglich. Sofern erforderlich können anschließend auf Basis eines „worst case“ Szenarios geeignete Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen oder die Notwendigkeit eines ausführlichen Gutachtens mit faunistischen Kartierungen aufgezeigt werden.
Unsere Faunistischen Gutachten umfassen Kartierungen zu verschiedenen Tiergruppen (Säugetiere inkl. Fledermäusen, Amphibien, Reptilien, Vögeln, etc.) und Verwendungszwecken (z. B. Artenschutzkartierungen für Pflege- und Entwicklungspläne, Unterschutzstellungen, Dokumentationen), welche sich über eine komplette Vegetationsperiode erstrecken können. Wir planen Artenschutzmaßnahmen, suchen Ausgleichsflächen, entwickeln Biotoppflegemaßnahmen, begleiten deren Durchführung und übernehmen die Abstimmung mit den Behörden.
Bei Bauvorhaben übernehmen wir bei Betroffenheit der Schutzgüter Flora und Fauna die ökologische Baubegleitung.
In der Umweltverträglichkeitsstudie werden die Auswirkungen von geplanten Vorhaben (z. B. im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren) auf die Natur- und weitere Schutzgüter (wie Boden, Wasser, Klima) geprüft, Maßnahmen zum Vermeiden oder Vermindern der negativen Einflüsse entwickelt und bilanziert. Unser Büro bietet Fachbeiträge zur Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) Schutzgut Flora und Fauna (sowie Geologie und Hydrogeologie) und Kartierungen im Gelände, z.B. bei großen Bauvorhaben oder Rohstoffabbauvorhaben.
Unsere Mitarbeiterinnen sind im Berufsverband der Ökologen Bayerns.
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Ihre Ansprechpartnerinnen: Dr. Doris Heimbucher / Melanie Diller Tel 0911-787 183 19 und Klara Albert Tel 0911-787 183 18